Unverbindlicher Beratungstermin

Mitglied werden

Für die Nutzung des FITplus ist eine Mitgliedschaft im TSV Süßen 1883 e.V. oder einem Kooperationsverein erforderlich.

Vertragsbedingungen
für das Sportvereinszentrum FITplus des TSV Süßen 1883 e.V. – Stand: August 2023

§1 MITGLIEDSCHAFT
Der Aufnahmeantrag für das FITplus entspricht einem verbindlichen Angebot auf Abschluss eines Mitgliedschaftsvertrags. Diese Mitgliedschaft kommt durch Annahme des Antrags seitens des FITplus zustande.

Eine Mitgliedschaft im TSV Süßen 1883 e.V. oder in einem Kooperationsverein des TSV Süßen 1883 e.V. ist Voraussetzung für die Nutzung der Sport-, Bewegungs- und Trainingsangebote in den Räumlichkeiten des FITplus. Änderungen der persönlichen Daten des Mitglieds wie Namen, Adresse oder Bankverbindung sind dem FITplus unverzüglich in Textform mitzuteilen. Entstehende Folge- und Mehrkosten gehen zu Lasten des Mitglieds. Neumitglieder im TSV Süßen 1883 e.V. erkennen mit dem Aufnahmeantrag die aktuell gültige Vereinssatzung an (www.tsv-suessen.de/satzung).

Mitglieder von Kooperationsvereinen, die in ihrem jeweiligen Kooperationsverein einen geringeren jährlichen Vereinsbeitrag bezahlen als sie beim TSV Süßen 1883 e.V. bezahlen würden, müssen die Beitragsdifferenz ausgleichen. Abhängig von der getroffenen Vereinbarung zwischen dem TSV Süßen 1883 e.V. und dem Kooperationsverein wird die Beitragsdifferenz entweder an den TSV Süßen 1883 e.V. oder an den Kooperationsverein bezahlt. Damit soll eine Schlechterstellung der Vereinsmitglieder des TSV Süßen 1883 e.V. vermieden werden.

§2 NUTZUNGSUMFANG
Das Mitglied kann während der offiziellen Öffnungszeiten, die im FITplus ausgehängt und über die Homepage bekannt gegeben sind, die vereinbarten Leistungen gegen das vereinbarte Entgelt im FITplus nutzen. Die Einrichtung kann an Feiertagen und in den Ferien nach Bekanntgabe durch einen Aushang in der Einrichtung geschlossen bleiben. Die Nichtinanspruchnahme der Leistungen des FITplus berechtigt nicht zu Kürzungen.

Die vereinbarten Angebote können ab Vollendung des 16. Lebensjahres genutzt werden. Ausnahmen sind mit der Leitung des FITplus abzuklären. Bei Minderjährigen muss eine schriftliche Einwilligungserklärung der gesetzlichen Vertreter vorliegen. Sofern Mitglieder von minderjährigen Kindern unter 16 Jahren begleitet werden, obliegt den Mitgliedern die Aufsichtspflicht für diese Kinder. Das Mitglied hat darauf zu achten, dass sich das/die Kind/er nicht im Trainingsbereich aufhält/aufhalten. Eltern haften für ihre Kinder.

Die mit der Mitgliedschaft erworbenen Nutzungs- und Teilnahmerechte sind nicht auf Dritte übertragbar. Das Mitglied darf den Trainingsbereich nur benutzen, wenn eine Einweisung für das jeweilige Gerät durch einen Mitarbeiter des FITplus erfolgt ist und das Mitglied mit der Nutzung vertraut ist. Das Mitglied hat einen Anspruch auf Einweisung. Anmeldungen zu Kursen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

Kann das FITplus aus Gründen höherer Gewalt bestimmte Leistungen nicht erbringen, so hat das Mitglied keinen Anspruch auf Schadensersatz bzw. Ersatzstunden. Es besteht kein Anspruch auf die Erbringung von ganz bestimmten Kursleistungen oder die Nutzung von ganz bestimmten Geräten. Das FITplus kann an gesetzlichen Feiertagen oder für die Durchführung notwendiger Arbeiten wie Reparaturen oder Grundreinigung geschlossen bleiben, ohne dass daraus das Mitglied Ersatzansprüche ableiten kann.

§3 MITGLIEDSBEITRAG & ZAHLUNGSWEISE
Der monatlich zu zahlende Mitgliedsbeitrag ist jeweils bis zum 3. Werktag des laufenden Monats im Voraus per SEPA-Lastschriftverfahren zu entrichten. Einmalige Gebühren (Startpaket inkl. Bearbeitungsgebühr, das Chip-Armband, sowie die anteilig zu berechnenden Rest-Tage für den Monat, in dem die Mitgliedschaft abgeschlossen wird) werden mit dem ersten Monatsbeitrag fällig. Die Höhe des zu zahlenden Mitgliedsbeitrags richtet sich nach der jeweils zum Vertragsschluss gültigen Preisliste des FITplus bezogen auf den vereinbarten Tarif. Für die sich aus dem Vertrag ergebenden Zahlungspflichten erklären bei minderjährigen der/die Erziehungsberechtigten den persönlichen Schuldbeitritt. Nach Erreichen der Volljährigkeit geht die Zahlungspflicht auf das Mitglied über.

Das FITplus ist berechtigt, angemessene Preisanpassungen, insbesondere aufgrund gestiegener Kosten, z.B. Erhöhung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder steigender Energiekosten, durchzuführen. Beitragsanpassungen werden mind. 30 Tage vorher mitgeteilt.

Ist das Mitglied mit seiner Zahlung in Verzug, so werden ihm die anfallenden Bank- und Bearbeitungskosten bzgl. der Rücklastschriften in Rechnung gestellt. Bei Zahlungsverzug von mehr als zwei Monaten ist das FITplus berechtigt, das Mitglied bis zur vollständigen Zahlung des fälligen Beitrages zuzüglich der Bank- und Mahngebühren von der Nutzung der Leistungen im FITplus auszuschließen.

§4 VERTRAGSABSCHLUSS
Die Mitgliedschaft im FITplus kommt bei Abschluss eines schriftlichen Vertrags durch die Unterschrift der Vertragspartner zustande. Personen vor Vollendung des 16. Lebensjahres können das FITplus nur in begründeten Ausnahmefällen in Absprache mit der FITplus-Leitung nutzen. Bei Minderjährigen bedarf der Abschluss der Mitgliedschaft der Unterschrift der gesetzlichen Vertreter, die gleichzeitig als Zustimmung zur Wahrnehmung von Mitgliederrechten und Pflichten gilt.

Wenn ein Interessent mit dem TSV Süßen einen Vertrag online abschließen will, gibt er durch Anklicken der Schaltfläche „kostenpflichtig bestellen“ ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab. Fährt der Interessen fort, erklärt er damit seine Zustimmung dazu, dass beide Vertragsparteien diesen Vertrag mit einer elektronischen oder handgeschriebenen Signatur unterzeichnen und damit bestätigen. Vor Anklicken der Schaltfläche „kostenpflichtig bestellen“ werden dem Interessenten sämtliche eingegebenen Daten angezeigt, und er hat die Möglichkeit, Änderungen vorzunehmen. Der Vertragsabschluss erfolgt durch eine Annahmeerklärung des TSV Süßen per E-Mail („Bestätigungs-E-Mail“).

Ein online abgeschlossener Vertrag kann innerhalb von zwei Wochen nach Abschluss des Vertrags ohne Angabe von Gründen schriftlich (auch per E-Mail) widerrufen werden. Im Falle des wirksamen Widerrufes erstattet der TSV Süßen die bis dahin geleistete Zahlungen an das Mitglied zurück. Eine umfassende Widerrufsbelehrung ist auf der Homepage unter dem jeweiligen Onlinevertragsantrag abgedruckt und veröffentlicht. Der Interessent hat bei Abgabe des Angebotes auf Abschluss eines Mitgliedschaftsvertrages online zu bestätigen, dass er von der Widerrufsbelehrung Kenntnis erhalten hat. Die Bestätigungs-E-Mail enthält sowohl eine Widerrufsbelehrung, als auch das Muster einer Widerrufserklärung, welches das Mitglied verwenden kann, aber nicht muss.

§5 GRUNDLAUFZEIT & KÜNDIGUNG
Die Vertragserstlaufzeit der Mitgliedschaft entspricht der zwischen dem Mitglied und dem FITplus vereinbarten Laufzeit. Der Vertrag verlängert sich um jeweils um einen weiteren Monat, wenn nicht eine Vertragspartei fristgerecht kündigt. Die Kündigungsfrist beträgt für beide Vertragsparteien einen Monat zum Vertragsende. Eine Kündigung während der Vertragsdauer ist nur aus wichtigem Grund möglich, insbesondere wegen nachgewiesener (z.B. durch ärztliches Attest) dauerhafter Verhinderung an der Inanspruchnahme der Leistungen des FITplus bzw. langandauernder durch ärztliches Attest nachgewiesener Sportuntauglichkeit durch schwere Erkrankung oder Schwangerschaft. Vorübergehende Sportuntauglichkeit, z.B. durch kurze Erkrankungen – solche bis zu einem Monat – entbinden nicht von den Verpflichtungen aus diesem Vertrag. Dieses Kündigungsrecht besteht nicht für Erkrankungen, die schon bei Vertragsabschluss dem Mitglied bekannt waren. Desgleichen besteht ein Sonderkündigungsrecht für das Mitglied mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende im Falle eines Umzugs aufgrund Wohnsitzänderung mit einer Entfernung von mehr als 25 km zum FITplus. Die Kündigung des Vertrags hat schriftlich zu erfolgen.

Die Vereinsmitgliedschaft im TSV Süßen beträgt mindestens 12 Monate und kann mit einer Frist von 6 Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Der Austritt muss schriftlich (auch per E-Mail) der Geschäftsstelle mitgeteilt werden. Bei Austritt werden bereits entrichtete Beiträge anteilig und monatsgenau zurückerstattet.

§6 STILLLEGUNGEN & RUHEZEITEN
Bei Buchung des Flex-Tarifs kann das Mitglied bis zu 6 Monate während der 12-monatigen Vertragslaufzeit beitragsfrei pausieren, sofern dies mindestens 14 Tage vor Monatsbeginn schriftlich mitgeteilt wird.

Die Mitgliedschaft kann im gegenseitigen Einvernehmen bei nachgewiesener Krankheit, Schwangerschaft, ausbildungs- oder berufsbedingten Verhinderungsgründen für vollständige Kalendermonate beitragsfrei ausgesetzt werden. Hierzu bedarf es seitens des Mitglieds eines Antrags mit schriftlichem Nachweis der Verhinderung (z.B. ärztliches Attest, Arbeitgeberbescheinigung). Die Vertragslaufzeit verlängert sich entsprechend der Ruhezeit. Ein außerordentliches Kündigungsrecht bleibt hiervon unberührt.

§7 PERSÖNLICHES CHIP-ARMBAND
Der Nutzer erhält einen elektronischen Transponder, der ihm den Zugang zum FITplus erlaubt. Dieses ausgehändigte Chip-Armband ist nur persönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen. Es muss zu Trainings- und Erkennungszwecken während des Aufenthalts im FITplus mitgeführt werden. Mit diesem Armband wird auch der elektronische Spind bedient. Der Verlust ist unverzüglich zu melden. Für die Neuausstellung ist eine Gebühr von 19 EUR fällig.

§8 NUTZUNG DER SPINDE
Die im FITplus zur Verfügung gestellten verschließbaren Spinde dürfen vom Nutzer ausschließlich während seiner Anwesenheit im FITplus genutzt werden. Das FITplus ist berechtigt, über diese Anwesenheit hinaus verwendete Spinde zu öffnen.

§9 HAUSORDNUNG
Es gelten die Hausordnung und Trainingsregeln des FITplus. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Bei mutwilligen Verstößen dagegen behält sich das FITplus vor, das Mitglied vom Besuch auszuschließen und ein Hausverbot auszusprechen.

§10 HAFTUNG & GESUNDHEITLICHE BEDENKEN
Für den Verlust mitgebrachter Wertgegenstände, Kleidung, sowie Geld übernimmt das FITplus keine Haftung, sofern ihm kein grobes Verschulden nachgewiesen werden kann. Weiterhin haftet das FITplus nicht für selbstverschuldete Unfälle der Mitglieder. Sachbeschädigungen werden auf Kosten des Verursachers behoben. Das Mitglied bestätigt, dass es sportgesund ist. Im Zweifelsfall muss bei gesundheitlichen Problemen vor der Sport-, Bewegungs- und Trainingsausübung sowie auch der Saunanutzung ein Arzt konsultiert und die Belastbarkeit attestiert werden.

§11 DATENSCHUTZ & MITGLIEDSDATEN
Mit Unterzeichnung der Mitgliedschaft willigt das Mitglied ein, dass die folgenden Daten für Verwaltungs- und Betreuungszwecke erhoben, verarbeitet und genutzt werden: Personalien inklusive Foto, Mitgliederstammdaten, Trainingsdaten und gesundheitsbezogene Testdaten (§ 33 BDSG). Für statistische Zwecke werden die Daten nur in anonymisierter Form verwendet.

Das FITplus versichert eine vertrauliche Behandlung der personenbezogenen Daten und keine Weiterleitung an außenstehende Dritte. Jedoch behält es sich vor ggf. personenbezogene Daten an einen Anwalt oder ein Inkassounternehmen weiterzureichen. Zudem werden die Daten an die Druckerei zum Etikettendruck übermittelt. Diese speichert die Daten jedoch nicht.

Jedes Mitglied kann jederzeit schriftlich Auskunft über die bezüglich seiner Person gespeicherten Daten verlangen und erhalten bzw. Korrektur fordern, soweit die gespeicherten Daten unrichtig sind. Sollten die gespeicherten Daten für die Abwicklung der Geschäftsprozesse nicht notwendig sein, so kann das Mitglied auch eine Sperrung, ggf. auch eine Löschung der personenbezogenen Daten verlangen.

§12 SONSTIGES
Soweit sich aus diesem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort der Geschäftssitz des TSV Süßen 1883 e.V. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit. Jede Änderung der Mitgliedschaftsvereinbarung bedarf der Schriftform, auch für eine Änderung der Schriftformklausel selbst.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung oder der Bedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen, soweit gesetzlich zulässig, hiervon unberührt. Die ungültige Bestimmung soll durch eine solche ersetzt werden, die der gewollten Regelung am nächsten entspricht.

§13 30-TAGE-ZUFRIEDENHEITSGARANTIE
Ab dem Tag der Trainingseinweisung kann das FITplus ganze 30 Tage lang völlig risikofrei und unkompliziert getestet werden. In dieser Zeit fällt eine einmalige Aktivierungsgebühr von 48 € an. Sollten Sie nach der 30-Tage-Zufriedenheitsgarantie volles Mitglied werden, fällt im ersten Monat der Mitgliedschaft zusätzlich zum gewählten monatlichen Beitrag eine einmalige Gebühr für die Trainingsbetreuung in Höhe von 59 € an. Während der 30 Tage besteht jederzeit ein Sonderkündigungsrecht. Die Kündigung kann uns unkompliziert an info@fitplus.de übermittelt werden.

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